Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anliker Alarm Gruppe (AGB)
Stand: 1. Januar 2022
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil des Kundenvertrages und regeln die Lieferung von Material, die Installation von Systemen und die Ausführung von Serviceeinsätzen der Anliker Alarm Gruppe. Als Anliker Alarm Gruppe gelten je einzeln oder zusammen die nachfolgenden Gesellschaften:
- Anliker Alarm AG, Albulastrasse 55, 8048 Zürich
- Anliker Alarm (GR) GmbH, Jeninserstrasse 6, 7208 Malans
- Bürki Sicherheitstechnik AG, Schützenweg 6, 4614 Hägendorf und
- se-technik ag, Albulastrasse 55, 8048 Zürich
Von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von der Anliker Alarm Gruppe schriftlich bestätigt werden. Die Bedingungen der Kunden oder anderen Dritten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Anliker Alarm Gruppe diese nicht ausdrücklich ablehnt.
Vertragsabschluss und Schriftform
Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist eine Offerte 3 Monate gültig. Der Vertrag ist gültig abgeschlossen, wenn ein allseits unterzeichneter Werkvertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung der Anliker Alarm Gruppe vorliegt. Spätere Abänderungen oder Ergänzungen eines bestehenden Auftrages werden erst nach schriftlicher Vereinbarung der Parteien wirksam. Beanstandungen, Mahnungen, Mängelrügen etc. erfordern die Schriftform. E-Mails erfüllen die Schriftform im Sinne dieser AGB.
Technische Unterlagen
Angaben in technischen Unterlagen sowie in Prospekten und Katalogen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. Abbildungen, Masse, Norm-Schemata und Gewichte sind unverbindlich, Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Materialien können durch andere gleichwertige ersetzt werden. In besonderen Fällen sind verbindliche Mass-Skizzen zu verlangen. Anliker Alarm behält sich alle Rechte an Zeichnungen, Plänen, ausgearbeiteten Konzepten, technischen Unterlagen und Software vor, die sie dem Kunden übergeben hat. Der Kunde anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen und Software nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der Anliker Alarm Gruppe ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie dem Kunden übergeben worden sind.
Vorschriften und Normen
Die Anliker Alarm Gruppe unterstützt den Kunden bei der Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften. Anliker Alarm ist jedoch nicht für deren Einhaltung verantwortlich.
Leistungsumfang
Die Anliker Alarm Gruppe liefert nach dem Stand der Technik bewährte, stabil funktionierende Systeme grundsätzlich in Standardausführung; andernfalls richtet sich die Lieferung nach der Leistungsbeschreibung in der Offerte. Die installierte Software wird grundsätzlich in der aktuellen Standardversion zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geliefert. Die Anliker Alarm Gruppe behält sich vor, diese in ihrer neusten Version auszuliefern, sofern sie die gleichen oder verbesserten Funktionen aufweist. Die Anliker Alarm Gruppe behält sich ausdrücklich vor, von den vereinbarten einzelnen Leistungsmerkmalen der Produkte abzuweichen, wenn sich durch die Abweichung keine funktionalen Einschränkungen ergeben. Der Kunde akzeptiert allfällige daraus entstehende Änderungen. Die Anliker Alarm Gruppe ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an Produkten vorzunehmen, die bereits hergestellt oder geliefert worden sind. Die Anliker Alarm Gruppe gibt eine standardisierte Anlagedokumentation ab. Zusätzliche oder auf Kundenwunsch individualisierte Bedienungsanleitungen werden gegen Entgelt erstellt und geliefert.
Änderungen des Leistungsumfanges
Änderungen des Vertragsumfanges können Auswirkungen auf die vereinbarten Preise und Termine haben. Namentlich folgende zusätzliche Leistungen werden separat verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil schriftlich vereinbart wurden:
- Spätere Abänderungen oder Ergänzungen eines bestehenden Auftrages
- Neuerarbeitung von Lösungsvorschlägen sowie Überarbeitung der Ausführungsunterlagen aufgrund veränderter baulicher Gegebenheiten oder neuer Konzepte des Kunden;
- Nachinstruktionen Fremdhandwerker, Fremdinstallateure, Kunde und Anwender;
- Erstellen von Provisorien und Testanlagen;
- Erstellen von Unterlagen für baulich bedingte Spezialkonstruktionen;
- Erweiterung oder Anpassung der Standardsoftware;
- Wartezeiten aufgrund blockierten Zutritts zu Anlageteilen und Apparatestandorten;
- Klären und Erstellen von Skizzen und Schemata für bauseits gelieferte Apparate;
- Ausserordentliche baubedingte Baustellenbesuche und Bausitzungen;
- Aufschalten und Austesten anlagenfremder Signale und Schaltkreise; von Feuerwehr, Polizei, Gebäudeversicherung oder anderen Organen verlangte Leistungen wie Abnahmen, Lagepläne etc.;
- Koordination, Besprechungen und Abklärungen mit vom Kunden nominierten Dritt- oder Unterlieferanten.
Als Basis für die Verrechnung solcher Zusatzleistungen gelten die effektiven Kosten zzgl. 10 % oder – im Fall von Eigenleistungen von Personal der Anliker Alarm Gruppe ein Stundenansatz von CHF 150.00.
Projektabwicklung
Der Kunde benennt unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftlich einen Ansprechpartner, sofern nicht eine beim Vertragsschluss involvierte Person als solcher angenommen werden soll. Der Kunde ist für die Koordination der beauftragten Unternehmer verantwortlich. Mehraufwände, welche die Anliker Alarm Gruppe durch Nichtbeachtung der Koordinationsbestimmungen hat, werden zusätzlich nach den oben festgesetzten Grundsätzen verrechnet. Der Kunde hat die Pflicht, die Anliker Alarm Gruppe rechtzeitig auf allfällige spezielle gesetzliche, behördliche sowie andere Vorschriften und Bedingungen aufmerksam zu machen, welche die Ausführung, die Lieferung, die Installation und den Betrieb des Vertragsgegenstandes betreffen. Die Anliker Alarm Gruppe behält sich vor, spezifische Arbeiten an geeignete Unterlieferanten zu vergeben (z.B. Starkstrominstallationen, Kabelzug, mechanische Installationen).
Vorleistungen des Kunden
Der Kunde ist für die rechtzeitige und fachgerechte Ausführung der für die Montage der Apparate unerlässlichen bzw. vertraglich festgelegten baulichen Vorarbeiten und die Montage-Hilfsgeräte besorgt. Er benachrichtigt die Anliker Alarm Gruppe frühzeitig über den Baufortschritt. Werden Elektroinstallationen durch den Kunden bereitgestellt, muss eine einwandfreie, geprüfte Installation mit bezeichneten Anschlusspunkten vorliegen. Mehraufwendungen und Schäden, die sich aus fehlerhafter oder nicht den Spezifikationen entsprechender Verkabelung ergeben, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für die Montage elektronischer Bauteile gilt, dass in den Räumen während und nach deren Installation insbesondere keine Stauberzeugenden Bauarbeiten mehr stattfinden.
Installation
Die Installation erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde verschafft der Anliker Alarm Gruppe ohne Wartezeit ungehinderten Zugang zu den Anlageteilen und Räumlichkeiten. Gelten für den Betrieb der Anlagen am Installationsort der Geräte oder der stationären Verbindungen besondere Sicherheitsauflagen, so wird der Kunde rechtzeitig und ohne Mehraufwand für die Anliker Alarm Gruppe die Voraussetzungen zur ungehinderten Vertragserfüllung schaffen. Können die Arbeiten aus speziellen Gründen nur ausserhalb der normalen Arbeitszeiten erfolgen, so werden die entstehenden Mehrkosten, soweit nicht vorgängig schriftlich anders vereinbart, gemäss den oben genannten Ansätzen der Anliker Alarm Gruppe verrechnet.
Einbindung von Fremdsystemen
Unter Fremdsystemen sind alle Systeme zu verstehen, die mit den Produkten der Anliker Alarm Gruppe Daten austauschen. Bei der Einbindung von Fremdsystemen haftet die Anliker Alarm Gruppe nicht für Leistungen und Eigenschaften, die durch den Hersteller des Fremdsystems zugesichert werden. Eventuell entstehende Kosten auf der Seite des Fremdsystems sind nicht in den Kostenabschätzungen und Angeboten der Anliker Alarm Gruppe enthalten, wenn sie nicht explizit angegeben werden. Die Anliker Alarm Gruppe ist bemüht, auf derartige zu erwartende Kosten, die ihr bekannt sind, hinzuweisen. Der Kunde ist für die Beschreibung und Überprüfung des Funktionsumfanges einer Fremdsystemeinbindung verantwortlich und ist verpflichtet, bei Abweichungen von den Vorgaben rechtzeitig Einsprüche zu erheben. Liefert der Kunde keine Beschreibung, so wird die Anliker Alarm Gruppe das Subsystem nach eigenen Anforderungen funktionell einbinden. Der Kunde hat aber nachträglich kein Recht auf Nachbesserung. Der Kunde hat für die Einbindung einer allfälligen Fernalarmierung oder Datenübertragung die notwendige Infrastruktur wie IP- Netzwerk betriebsfähig bereitzustellen. Der Betrieb ist mit den Telecom- oder Netzwerkbetreibern so zu regeln, dass die für Alarmierung oder Datenübertragung geforderte Verfügbarkeit jederzeit gewährt wird.
Liefertermine
Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung im Lager der Anliker Alarm Gruppe zur Installation bereitgestellt ist. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert und der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrags wegen Verspätung der Lieferung:
- wenn der Anliker Alarm Gruppe Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert und dadurch eine Verzögerung der Lieferung verursacht wird;
- wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereichs der betroffenen Parteien liegen, wie z.B. von Ereignissen höherer Gewalt (Naturereignisse, Krieg, Streik, Pandemie etc.), Lieferverzögerungen, behördliche Massnahmen oder Transportschwierigkeiten. Beide Parteien sind verpflichtet, die Andere sofort über das Vorliegen solcher Hindernisse zu unterrichten.
- wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält.
Die Anliker Alarm Gruppe haftet nicht für Folgen aus bauseitigen Verzögerungen. Die daraus entstehenden Mehrarbeiten und Zusatzkosten werden zu den oben genannten Ansätzen verrechnet. Wird dem Kunden im Verzugsfall durch Ersatzlieferung ausgeholfen, so entfällt der Anspruch auf weitere Haftungsansprüche. Die Produkte werden nach gegenseitiger Absprache mit dem Kunden geliefert bzw. installiert.
Abnahme
Die Anliker Alarm Gruppe informiert den Kunden rechtzeitig über den Termin der Abnahme. Es wird ein Rapport erstellt, welcher vom Kunden und von der Anliker Alarm Gruppe unterzeichnet wird. Darin wird festgehalten, ob die Abnahme erfolgt ist oder verweigert wird. Die Abnahme kann nur verweigert werden, wenn wesentliche Mängel bestehen. Bei geringfügigen Mängeln, die die Funktionsfähigkeit der Lieferung nicht wesentlich beeinträchtigen, gilt die Abnahme als erfolgt. Für die Nachbesserung der protokollierten Mängel hat der Kunde der Anliker Alarm Gruppe eine angemessene Frist zu setzen. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn
- sie ohne Verschulden von der Anliker Alarm Gruppe am vorgesehenen Termin nicht durchgeführt werden kann,
- der Kunde die Abnahme bzw. die Unterschrift des Protokolls unberechtigterweise verweigert oder
- sobald der Kunde die Anlagen und Systeme der Anliker Alarm Gruppe nutzt.
Nimmt der Kunde unberechtigterweise am Abnahmetermin nicht teil oder wird die Abnahme verweigert, so entfällt jede Nutzungsberechtigung und die Anliker Alarm Gruppe kann die Anlage ausschalten. Die Geltendmachung der damit verbundenen Unkosten bleibt vorbehalten. Mit der Abnahme ist die Vertragsleistung erbracht und die Garantie- und Verjährungsfristen für Mängelrechte beginnen zu laufen.
Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit der Abnahme auf den Kunden über. Wird die Abnahme ohne Verschulden von der Anliker Alarm Gruppe verzögert oder verunmöglicht, so fallen Risiken und Kosten, zum Beispiel auch Lagerungskosten, zu Lasten des Kunden.
Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.). Gesetzliche Abgaben, z.B. MwSt., werden dem Kunden zu den jeweils gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen rein netto ohne Abzug von Skonto oder weiteren Abzügen zu leisten. Eigenständige Abzüge vom Rechnungsbetrag seitens des Kunden sind nicht gestattet und werden nachbelastet. Die Anliker Alarm Gruppe ist berechtigt, für ihre Leistungen eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Anliker Alarm Gruppe behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertrages und der vertragsmässigen Ablieferung die Lohnansätze oder die Materialpreise wesentlich ändern. Der Kunde darf Gegenansprüche, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag herrühren, nur bei schriftlicher Einwilligung der Anliker Alarm Gruppe verrechnen. Regieleistungen werden von der Anliker Alarm Gruppe laufend separat verrechnet. Allfällige Preisreduktionen auf der Vertragsleistung (z.B. Rabatte) haben für Regieleistungen keine Gültigkeit. Für Arbeiten ausserhalb der Geschäftszeiten der Anliker Alarm Gruppe gelten folgende Zuschläge:
- Montag bis Freitag, 20.00–06.00 Uhr + 25%
- Samstag, 00.00–24.00 Uhr + 50%
- Sonntag und gesetzliche Feiertage, 00.00–24.00 Uhr + 100%
Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Installation, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung ohne Verschulden der Anliker Alarm Gruppe verzögert oder verunmöglicht werden. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der Anliker Alarm Gruppe nicht anerkannter Gegenforderungen des Kunden zu kürzen oder zurückzustellen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der bestimmungsgemässe Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% pro Jahr zu entrichten. Ab der 2. Mahnung werden Gebühren von CHF 20.00. erhoben. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zu vertragsgemässer Zahlung nicht aufgehoben. Sind einzelne Anlageteile fertig montiert oder entstehen grössere bauseitig bedingte Unterbrüche, kann die Anliker Alarm Gruppe Teilrechnungen im Umfang der gesamten erbrachten Leistung stellen. Wenn der Kunde die Zahlungen nicht vertragsgemäss leistet, ist die Anliker Alarm Gruppe berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und in beiden Fällen Schadenersatz zu verlangen. Ist der Kunde mit weiteren Zahlungen im Rückstand oder muss die
Anliker Alarm Gruppe aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen des Kunden nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist die Anliker Alarm Gruppe ohne Einschränkung der gesetzlichen Rechte berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen, bis neue Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart sind. Kann eine entsprechende Vereinbarung nicht in angemessener Frist getroffen werden, ist die Anliker Alarm Gruppe berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
Eigentumsvorbehalt
Die Anliker Alarm Gruppe bleibt Eigentümerin von gelieferten oder installierten Produkten, Systemen und Installationen, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. Die Anliker Alarm Gruppe ist berechtigt den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden in entsprechenden öffentlichen Registern eintragen zu lassen. Der Kunde wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes Instand halten und zugunsten von der Anliker Alarm Gruppe gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Im Unterlassungsfall wird der Kunde gegenüber der Anliker Alarm Gruppe vollumfänglich haftbar.
Gewährleistung
Die Anliker Alarm Gruppe übernimmt während 24 Monaten ab Abnahme die Gewährleistung dafür, dass die gelieferten Produkte hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen dem vertraglichen Leistungsumfang entsprechen. Bei Mängeln infolge von Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsfehlern ist die Anliker Alarm Gruppe verpflichtet, nach eigener Wahl entweder nachzubessern oder kostenlos Ersatz zu liefern. Die im Zusammenhang mit der Gewährleistung ausgetauschten Teile werden Eigentum der Anliker Alarm Gruppe. Notwendige Nachbesserungen kann die Anliker Alarm Gruppe während ihrer Geschäftszeiten in Absprache mit dem Kunden ausführen. Für Instandsetzungsarbeiten ausserhalb der Anliker Alarm Gruppe Geschäftszeiten ist ein Wartungsvertrag mit der Anliker Alarm Gruppe abzuschliessen. Solange der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug ist, kann die Anliker Alarm Gruppe jegliche Gewährleistung verweigern. Es erfolgt kein Unterbruch der Gewährleistungsfrist. Von jeder Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Bedienungsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, unvorhersehbarer äusserer Einwirkungen, ungeeigneter Betriebsmittel, von Eingriffen des Kunden oder eines Dritten in die Hard- und Software, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von der Anliker Alarm Gruppe ausgeführter Bau- und Installationsarbeiten sowie infolge anderer Gründe, die die Anliker Alarm Gruppe nicht zu vertreten hat. Ebenfalls keine Gewährleistung wird übernommen betreffend Verwendung und Einsatz von Videoüberwachungsanlagen durch den Kunden, namentlich was die Einhaltung der massgebenden Datenschutzgesetze betrifft. Die Anliker Alarm Gruppe haftet insbesondere auch nicht für Folgeschäden wie z.B.:
- Direkte oder indirekte Folgen von Fehlalarmen;
- Polizei, Feuerwehr- und Alarmempfänger-Einsätze;
- Die vom Kunden zu veranlassenden Sicherheitsmassnahmen, insbesondere bei teilweiser oder vollständiger Ausserbetriebsetzung der Anlage, auch infolge von Instandstellungsarbeiten;
- Fehlauslösungen von Löschanlagen (Löschmittelersatz und Folgeschäden);
- den Einsatz von Bewachungspersonal;
- Kostenersatz aufgrund von Mehraufwendungen des Anlagebetreibers oder Dritter;
- entgangenen Gewinn;
- Beeinträchtigung der Funktionen der Anlage infolge baulicher Veränderungen;
- Schäden infolge eines Datenverlustes;
- der Kunde ist zuständig für die Datenarchivierung;
- fehlerhafte oder ausbleibende Alarmübermittlung durch Beeinträchtigung der Alarmübertragungseinrichtung oder des Alarmübertragungsweges infolge baulicher Veränderungen, Veränderungen der Telekommunikationsinfrastruktur durch den Telekommunikationsprovider oder durch den Wechsel desselben.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von der Anliker Alarm Gruppe Eingriffe, Änderungen, Reparaturen oder andere Instandhaltungsarbeiten an den gelieferten Produkten vornehmen; ferner, wenn der Kunde nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird.
Eigentums- und Immaterialgüterrecht
Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemata, Angeboten etc. bleibt bei der Anliker Alarm Gruppe. Diese Unterlagen dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Anliker Alarm Gruppe Dritten nicht zugänglich gemacht und weder kopiert, noch zur Selbstherstellung der Objekte verwendet werden. Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyright-Vermerke, Marken- und Eigentumsangaben der Anliker Alarm Gruppe in keiner Form verändern.
Haftung
Die Anliker Alarm Gruppe ist für Schäden aus Betriebshaftpflicht für Personenund Sachschäden pauschal zusammen höchstens bis zu Fr. 10 Mio. versichert. Jede weiter gehende Haftung der Anliker Alarm Gruppe ist wegbedungen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Als Gerichtsstand gelten die jeweiligen Firmenstandorte der Anliker Alarm Gruppe: Die Anliker Alarm Gruppe ist berechtigt, den Vertragsnehmer am Ort der Anlageninstallation einzuklagen.
Änderungen
Diese AGB gelten ab dem 1. Januar 2021. Sie können von der Anliker Alarm Gruppe jederzeit geändert werden. Es gilt jeweils diejenige Fassung, die zur Zeit des massgeblichen Rechtsgeschäfts in Kraft steht.